[Gerichtsfall]
08/03/01 - 08/03/01
12:00 - 12:00
Bauer wehrt sich gegen Nervengifteinsatz
vor Gericht: Entscheid fifty : fifty
Urs Hans Neubrunn, den 28.Juni 2000
Bio-Landwirt
Neubrunn
8488 Turbenthal
Verwaltungsgericht des
Kantons Zürich
Militärstr, 36
Postfach
Rekurs
Geehrte Damen und Herren,
Gegen die Verfügung vom 2. Juni 2000 der Gesundheitsdirektion des
Kantons Zürich mache ich Rekurs.
Begründung :
Die Ablehnung meines Rekurses beruht auf falschen Angaben seitens des
Veterinäramtes. Zudem divergiert die Haltung dieses Amtes mit
derjenigen, des ihm übergeordneten Bundesamtes für Veterinärwesen.
Dazu kommt, dass, den Biolandbau betreffend, Differenzen zwischen dem
BAG und dem Bvet bestehen. Dadurch, dass ich mich an die Richtlinien der
Bio Suisse gehalten habe, haben mich die Behörden durch ihr widersprüchliches
Verhalten in eine unzumutbare Situation manövriert. Ich verlange volle
Rehabilitation und Wiedergutmachung des uns entstandenen Schadens.
I. Die Dasselfliege ist ein Insekt, gehört zur Schöpfung und ist keine
Seuche . Das gehäufte Auftreten zeigt ein Ungleichgewicht an und wäre
dringendst Grund für seriöse Ursachenforschung durch den Staat. Der
Staat hat nicht das Recht die Symptombekämpfung den Interessen der
Chemie zu überlassen. Der Staat macht sich so zum Komplizen der
Wirtschaft und verrät die Interessen der Landwirtschaft.
II. Unsere Alp Tsuatsaux ist ein integraler Bestandteil unseres
Betriebes. Alle Beteiligten wissen, dass wir praktisch einen reinen
Weidebetrieb haben. Jedes Jahr fahren die ersten Tiere je nach
Witterung, ab dem 20. Mai auf unseren Betrieb in Neirivue und von da an,
stellt die Alp die Futtergrundlage für unsere Tiere dar. Zu hause sind
zur Zeit gemähte Heuwiesen leere Weiden etwas Weizen und frisch gesäter
Mais anzutreffen.
III. In diesem Moment eine Sperre zu verhängen ist reine Schikane, für
uns existenzgefährdend, absolut unverhältnismässig und kommt einem
Betriebsverbot gleich. Ich habe mich nie geweigert bei einer
sinnmachenden Eindämmung der Dasselfliegen mit zu machen, nur darf dies
logischerweise nicht den anerkannten Grundsätzen des Biolandbaues
zuwider laufen. Zudem muss dies meinen ganzen Betrieb einbeziehen, samt
den vielen fremden Sömmerungstieren, die ich zur rentablen
Bewirtschaftung unserer Alp unbedingt brauche. Ich bin absolut nicht
mehr bereit als Biobauer den Aussätzigen zu spielen, nur weil ich die
Tiere und die Umwelt nicht mit Nervengiften belasten will.
IV. Ich habe rechtzeitig rekurriert gegen die Verfügung von Herrn
Binder vom 31. Januar 00. Die in der Verfügung der Gesundheitsdirektion
vom 2. Juni 00 in Absatz B. gemachten Aussagen entsprechen in keiner
Weise der Wahrheit. Am 19. 11. 99 teilte mir Herr Binder mit, ich müsse
meinen gesamten gealpten Bestand gegen Dasselfliegen durch impfen. Da
ich nichts wissen wollte von Neguvon versuchte er mir Ivomec schmackhaft
zu machen. Nach einem langen Gespräch, bei dem ich meine Vorbehalte
gegen solche Mittel vortrug sagte mir Herr Binder, wenn ich mich weigern
würde, müsse er über das Wochenende noch eine Verfügung schreiben.
Darauf sagte ich klar ich würde mich weigern. Von da an hörte ich
nichts mehr aus Zürich bis zur Verfügung vom 31.1.00. Zudem habe ich
den Kantonstierarzt von Freiburg, Herrn Loup am 25. 2. 00 selbst,
telefonisch informiert, dass ich Rekurs gegen besagte Verfügung gemacht
hätte. Auch das Schreiben des Bvet an die Bio Suisse vom 8. 4. 99
(siehe Beilage 1) untermauert die Haltung der Verwaltung vor dem Gespräch
in Bern. Sinngemäss entsprach mein Eindruck eben der Tatsache und nicht
wie in Punkt 4 Absatz b. dargestellt. Zudem sind die Auflagen Ziffer lll.
und lV. in der Praxis absolut undurchführbar, da die Dassellarven eben
nur sukzessive von ende April bis in den Juli hinein schlüpfen. Dies
wissen alle, die eine Ahnung von der Geschichte haben. Deshalb macht
auch die Kontrolle durch den Bestandestierarzt keinen Sinn, da er bis
mitte Alpsaison, nie eine Dasselfreiheit bescheinigen kann. V. Es ist
auch in Betracht zu ziehen, dass am 24.1.00 Herr Schmid, Leiter des
Dasselfliegenausrottungsprogrammes am Bvet, mir und den Vertretern der
Bio Suisse gegenüber bestätigte, das Meiden des Endemiegebietes sei für
unseren Betrieb keine Lösung. Dem widerspricht also auch die unserem
Betrieb verhängte Sperre diametral. VI. Dass die Verfügung des zürcher
Veterinäramtes nicht, wie von Herrn Binder am 19. 11. 99 angedroht, übers
Wochenende geschrieben wurde, sondern erst am 31.1.00 verfasst wurde,
beweist, dass die Gespräche vom 24.1.00 der Bio Suisse am Bvet
abgewartet wurden. In der Verfügung vom 26. Mai 00 gilt das manuelle
Ausdrücken der Larven plötzlich als anerkannte Methode. (Siehe Beilage
2 Empfehlungen für ect.)
VII. Mein Eindruck bestätigt sich zunehmend, dass ob so vielen Widersprüchen
die Behörden nicht mehr ein und aus wissen und da der Staat selbst
involviert ist zweifle ich immer mehr an der Rechtstaatlichkeit dieses
Verfahrens. Seit Jahren stellte ich Fragen, denen das Bundesamt
ausweicht. Seit zwei Jahren lieferte ich Beweise für meine Bedenken (
Siehe Beilagen: Whatley-Studie, A. Parish, weitere engl. Forscher); sie
werden ignoriert. Im Herbst 98 passierte im Kanton Freiburg eine
Katastrophe mit von Tierärzten angewendetem Nervengift ( Neguvon ).
Niemand informierte uns Bauern alles wird von allen verschwiegen;
alle haben Angst die Wahrheit zu sagen Bvet, Kantonstierärzte,
Tierärzte, Chemie anwendende Bauern und die Presse. Resultat:
Desinformation und Lächerlichmachen. Von mir redet das Bvet vom biobäuerlichen
Neguvon-Skeptiker und von gewissen Kreisen. Von staateswegen Kühe
vergiften ist doch keine Bagatelle! Ich vermute das Bundesamt für
Gesundheit müsste von sich aus aktiv werden in dieser dubiosen
Angelegenheit; auch im Interesse der Konsumenten. VIII. Keine Ziege
schleckt die Tatsache weg: "Wir haben immer noch BSE-Fälle",
obschon nach den Angaben der gleichen Verantwortlichen anlässlich
des Tiemehlfütterungsverbotes, dies für unmöglich gehalten wurde.
Nachträglich proklamierte das Bvet unter anderem, auf das Jahr 2000 das
Ende von BSE. Alle Voraussagen dieses Bundesamtes in dieser Beziehung
waren bisher falsch. Gemäss Bruno Oesch ( Prionics-BSE-Test ) wurden im
Jahre 1999 ca. 100 BSE-Kühe von den Konsumenten unerkannt verspiesen.
Und im Jahr 2000 wurden bereits wieder 22 BSE-Tiere erkannt. Anfang 98
wollte uns, unser Bvet sogar allen Ernstes, alle über 5 jährigen Kühe
wegnehmen und liquidieren um den Status BSE-Frei zu erreichen ( Ein
Alptraum für jeden Bauern ) und auch dies hätte absolut nichts
gebracht, da immer noch Jungtiere an BSE erkranken. Das Bvet drängte
darauf, aber auch für diese Idiotie, hat sich nie jemand entschuldigt.
Die Geschichte wird immer fragwürdiger und deshalb wird nun versucht,
jene die Fragen stellen mit Verfahren und androhen von Bussen bis zu
20'000.- Fr. mundtot zu machen und unbescholtene Bürger zu
kriminalisieren.
IX. Trotzdem frage ich die Gesundheitsdirektion und das
Verwaltungsgericht an, mir folgende Fragen zu beantworten:
X. -- Wer vertritt die echten Interessen von uns Bauern in diesem
Trauerspiel gegen den Staat (samt seinen Juristen), der ja Partei ist?
-- Wer untersucht vollkommen neutral und unbefangen das Verhalten
unserer Behörden im Zusammenhang mit BSE? Br> - Wer widerlegt
vollkommen neutral, unbefangen und frei von den Interessen der
Wirtschaft, die von mir, dem Bvet zu geleitete Whatley-Studie? --
Weshalb sind unsere Milchproben im kantonalen Labor in Zürich immer
noch blockiert?
XI. Am 15. April 98 sagte mir Herr Adriano Aguzzi Prionenforscher am
Telefon, nachdem ich ihn zur Whatley-Studie befragt hatte, er halte die
vom Bvet verordnete Form der Dasselfliegenbekämpfung, nach dem heutigen
Wissensstand als fragwürdig. Am 28. 3.00 schrieb er im Tagesanzeiger
" noch weiss man ja nicht einmal ob die Prionen wirklich die
Erreger sind, trotz Nobelpreis für Prusiner.
XII. Ich nehme meine Verantwortung meinen Tieren gegenüber sehr ernst
und ich muss mich nach den natürlichen Gegebenheiten richten und
nebenbei auch noch für Futter besorgt sein. Anscheinend ist es den
Beamten entgangen, dass es Frühling geworden ist. Und dass, wie jedes
Jahr, der Schnee geschmolzen ist. Es hat erfreulich viel Gras auf der
Alp und ein grosser Teil meiner Tiere weidet seit dem Freitag dem 26.
Mai 00 vollkommen legal auf meinem Betrieb in Neirivue Die Sperre
betrachte ich demzufolge als illusorisch. (Sieh Beilage 3: Briefe Bio
Suisse)
XIII. Auf der anderen Seite habe ich alles mir mögliche unternommen
reife Larven zu sammeln und werde dieselben auch vorweisen können. Glücklicherweise
bin ich auf der Alp oben vom Technischen her, sogar besser eingerichtet
als zu hause.
XIV. Ich hoffe sehr, dass sich unsere Beamten endlich vom hohen Ross
herunter bemühen um zusammen mit der Bio Suisse eine umweltverträgliche
Lösung für uns Biobauern zu erarbeiten.
XV. Ich bin nicht bereit irgend welche Kosten wegen meines Rekurses zu
übernehmen, im Gegenteil, schliesslich habe ich von Anfang an Hand
geboten zu vernünftigen Lösungen. Aber natürlich ohne Chemie!
Mit freundlichen Grüssen Urs Hans
Beilagen: Verfügung 31, Jan 00 mit entspr, Rekurs
Verfügung 26. Mai 00 mit entspr. Rekurs
Verfügung 2. Juni 00
Verfügung Freiburg 20. Juni mit entspr. Rekurs
Beilagen 1-4
Whatley-Studie
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Entscheid fifty : fifty
Demgemäss beschliesst das Verwaltungsgericht:
1 - Das Beschwerdeverfahren wird infolge Gegenstandlosigkeit der
Beschwerde abgeschrieben.
2 Die Rekurskosten der Gesundheitsdirektion werden dem
Beschwerdegegner auferlegt.
3 Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf
Fr. 500.--; die übrigen Kosten betragen:
60.-- Zustellungskosten,
Fr. 560.-- Total der Kosten
4 Die Gerichtskosten werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.
5 - Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung
an gerechnet, Verwaltungsgerichtsbeschwerde heim Bundesgericht erhoben
werden.
6 Mitteilung an:
a) die Parteien;
b) die Gesundheitsdirektion:
c) den Regierungsrat;
d) das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, 3003 Bern.
Im Namen des Verwaltungsgerichts
Der Abtei1nngspräsident: