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  [Gerichtsfall]
08/03/01 - 08/03/01
12:00 - 12:00

Bauer wehrt sich gegen Nervengifteinsatz
vor Gericht: Entscheid fifty : fifty

Urs Hans Neubrunn, den 28.Juni 2000
Bio-Landwirt
Neubrunn
8488 Turbenthal

 

 

 

Verwaltungsgericht des
Kantons Zürich
Militärstr, 36
Postfach


 

 

Rekurs


Geehrte Damen und Herren,

Gegen die Verfügung vom 2. Juni 2000 der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich mache ich Rekurs.

Begründung :

Die Ablehnung meines Rekurses beruht auf falschen Angaben seitens des Veterinäramtes. Zudem divergiert die Haltung dieses Amtes mit derjenigen, des ihm übergeordneten Bundesamtes für Veterinärwesen. Dazu kommt, dass, den Biolandbau betreffend, Differenzen zwischen dem BAG und dem Bvet bestehen. Dadurch, dass ich mich an die Richtlinien der Bio Suisse gehalten habe, haben mich die Behörden durch ihr widersprüchliches Verhalten in eine unzumutbare Situation manövriert. Ich verlange volle Rehabilitation und Wiedergutmachung des uns entstandenen Schadens.

 

I. Die Dasselfliege ist ein Insekt, gehört zur Schöpfung und ist keine Seuche . Das gehäufte Auftreten zeigt ein Ungleichgewicht an und wäre dringendst Grund für seriöse Ursachenforschung durch den Staat. Der Staat hat nicht das Recht die Symptombekämpfung den Interessen der Chemie zu überlassen. Der Staat macht sich so zum Komplizen der Wirtschaft und verrät die Interessen der Landwirtschaft.
II. Unsere Alp Tsuatsaux ist ein integraler Bestandteil unseres Betriebes. Alle Beteiligten wissen, dass wir praktisch einen reinen Weidebetrieb haben. Jedes Jahr fahren die ersten Tiere je nach Witterung, ab dem 20. Mai auf unseren Betrieb in Neirivue und von da an, stellt die Alp die Futtergrundlage für unsere Tiere dar. Zu hause sind zur Zeit gemähte Heuwiesen leere Weiden etwas Weizen und frisch gesäter Mais anzutreffen.
III. In diesem Moment eine Sperre zu verhängen ist reine Schikane, für uns existenzgefährdend, absolut unverhältnismässig und kommt einem Betriebsverbot gleich. Ich habe mich nie geweigert bei einer sinnmachenden Eindämmung der Dasselfliegen mit zu machen, nur darf dies logischerweise nicht den anerkannten Grundsätzen des Biolandbaues zuwider laufen. Zudem muss dies meinen ganzen Betrieb einbeziehen, samt den vielen fremden Sömmerungstieren, die ich zur rentablen Bewirtschaftung unserer Alp unbedingt brauche. Ich bin absolut nicht mehr bereit als Biobauer den Aussätzigen zu spielen, nur weil ich die Tiere und die Umwelt nicht mit Nervengiften belasten will.
IV. Ich habe rechtzeitig rekurriert gegen die Verfügung von Herrn Binder vom 31. Januar 00. Die in der Verfügung der Gesundheitsdirektion vom 2. Juni 00 in Absatz B. gemachten Aussagen entsprechen in keiner Weise der Wahrheit. Am 19. 11. 99 teilte mir Herr Binder mit, ich müsse meinen gesamten gealpten Bestand gegen Dasselfliegen durch impfen. Da ich nichts wissen wollte von Neguvon versuchte er mir Ivomec schmackhaft zu machen. Nach einem langen Gespräch, bei dem ich meine Vorbehalte gegen solche Mittel vortrug sagte mir Herr Binder, wenn ich mich weigern würde, müsse er über das Wochenende noch eine Verfügung schreiben. Darauf sagte ich klar ich würde mich weigern. Von da an hörte ich nichts mehr aus Zürich bis zur Verfügung vom 31.1.00. Zudem habe ich den Kantonstierarzt von Freiburg, Herrn Loup am 25. 2. 00 selbst, telefonisch informiert, dass ich Rekurs gegen besagte Verfügung gemacht hätte. Auch das Schreiben des Bvet an die Bio Suisse vom 8. 4. 99 (siehe Beilage 1) untermauert die Haltung der Verwaltung vor dem Gespräch in Bern. Sinngemäss entsprach mein Eindruck eben der Tatsache und nicht wie in Punkt 4 Absatz b. dargestellt. Zudem sind die Auflagen Ziffer lll. und lV. in der Praxis absolut undurchführbar, da die Dassellarven eben nur sukzessive von ende April bis in den Juli hinein schlüpfen. Dies wissen alle, die eine Ahnung von der Geschichte haben. Deshalb macht auch die Kontrolle durch den Bestandestierarzt keinen Sinn, da er bis mitte Alpsaison, nie eine Dasselfreiheit bescheinigen kann. V. Es ist auch in Betracht zu ziehen, dass am 24.1.00 Herr Schmid, Leiter des Dasselfliegenausrottungsprogrammes am Bvet, mir und den Vertretern der Bio Suisse gegenüber bestätigte, das Meiden des Endemiegebietes sei für unseren Betrieb keine Lösung. Dem widerspricht also auch die unserem Betrieb verhängte Sperre diametral. VI. Dass die Verfügung des zürcher Veterinäramtes nicht, wie von Herrn Binder am 19. 11. 99 angedroht, übers Wochenende geschrieben wurde, sondern erst am 31.1.00 verfasst wurde, beweist, dass die Gespräche vom 24.1.00 der Bio Suisse am Bvet abgewartet wurden. In der Verfügung vom 26. Mai 00 gilt das manuelle Ausdrücken der Larven plötzlich als anerkannte Methode. (Siehe Beilage 2 Empfehlungen für ect.)
VII. Mein Eindruck bestätigt sich zunehmend, dass ob so vielen Widersprüchen die Behörden nicht mehr ein und aus wissen und da der Staat selbst involviert ist zweifle ich immer mehr an der Rechtstaatlichkeit dieses Verfahrens. Seit Jahren stellte ich Fragen, denen das Bundesamt ausweicht. Seit zwei Jahren lieferte ich Beweise für meine Bedenken ( Siehe Beilagen: Whatley-Studie, A. Parish, weitere engl. Forscher); sie werden ignoriert. Im Herbst 98 passierte im Kanton Freiburg eine Katastrophe mit von Tierärzten angewendetem Nervengift ( Neguvon ). Niemand informierte uns Bauern alles wird von allen verschwiegen; alle haben Angst die Wahrheit zu sagen Bvet, Kantonstierärzte, Tierärzte, Chemie anwendende Bauern und die Presse. Resultat: Desinformation und Lächerlichmachen. Von mir redet das Bvet vom biobäuerlichen Neguvon-Skeptiker und von gewissen Kreisen. Von staateswegen Kühe vergiften ist doch keine Bagatelle! Ich vermute das Bundesamt für Gesundheit müsste von sich aus aktiv werden in dieser dubiosen Angelegenheit; auch im Interesse der Konsumenten. VIII. Keine Ziege schleckt die Tatsache weg: "Wir haben immer noch BSE-Fälle", obschon nach den Angaben der gleichen Verantwortlichen anlässlich des Tiemehlfütterungsverbotes, dies für unmöglich gehalten wurde. Nachträglich proklamierte das Bvet unter anderem, auf das Jahr 2000 das Ende von BSE. Alle Voraussagen dieses Bundesamtes in dieser Beziehung waren bisher falsch. Gemäss Bruno Oesch ( Prionics-BSE-Test ) wurden im Jahre 1999 ca. 100 BSE-Kühe von den Konsumenten unerkannt verspiesen. Und im Jahr 2000 wurden bereits wieder 22 BSE-Tiere erkannt. Anfang 98 wollte uns, unser Bvet sogar allen Ernstes, alle über 5 jährigen Kühe wegnehmen und liquidieren um den Status BSE-Frei zu erreichen ( Ein Alptraum für jeden Bauern ) und auch dies hätte absolut nichts gebracht, da immer noch Jungtiere an BSE erkranken. Das Bvet drängte darauf, aber auch für diese Idiotie, hat sich nie jemand entschuldigt. Die Geschichte wird immer fragwürdiger und deshalb wird nun versucht, jene die Fragen stellen mit Verfahren und androhen von Bussen bis zu 20'000.- Fr. mundtot zu machen und unbescholtene Bürger zu kriminalisieren.
IX. Trotzdem frage ich die Gesundheitsdirektion und das Verwaltungsgericht an, mir folgende Fragen zu beantworten:
X. -- Wer vertritt die echten Interessen von uns Bauern in diesem Trauerspiel gegen den Staat (samt seinen Juristen), der ja Partei ist? -- Wer untersucht vollkommen neutral und unbefangen das Verhalten unserer Behörden im Zusammenhang mit BSE? Br> - Wer widerlegt vollkommen neutral, unbefangen und frei von den Interessen der Wirtschaft, die von mir, dem Bvet zu geleitete Whatley-Studie? -- Weshalb sind unsere Milchproben im kantonalen Labor in Zürich immer noch blockiert?
XI. Am 15. April 98 sagte mir Herr Adriano Aguzzi Prionenforscher am Telefon, nachdem ich ihn zur Whatley-Studie befragt hatte, er halte die vom Bvet verordnete Form der Dasselfliegenbekämpfung, nach dem heutigen Wissensstand als fragwürdig. Am 28. 3.00 schrieb er im Tagesanzeiger " noch weiss man ja nicht einmal ob die Prionen wirklich die Erreger sind, trotz Nobelpreis für Prusiner.
XII. Ich nehme meine Verantwortung meinen Tieren gegenüber sehr ernst und ich muss mich nach den natürlichen Gegebenheiten richten und nebenbei auch noch für Futter besorgt sein. Anscheinend ist es den Beamten entgangen, dass es Frühling geworden ist. Und dass, wie jedes Jahr, der Schnee geschmolzen ist. Es hat erfreulich viel Gras auf der Alp und ein grosser Teil meiner Tiere weidet seit dem Freitag dem 26. Mai 00 vollkommen legal auf meinem Betrieb in Neirivue Die Sperre betrachte ich demzufolge als illusorisch. (Sieh Beilage 3: Briefe Bio Suisse)
XIII. Auf der anderen Seite habe ich alles mir mögliche unternommen reife Larven zu sammeln und werde dieselben auch vorweisen können. Glücklicherweise bin ich auf der Alp oben vom Technischen her, sogar besser eingerichtet als zu hause.
XIV. Ich hoffe sehr, dass sich unsere Beamten endlich vom hohen Ross herunter bemühen um zusammen mit der Bio Suisse eine umweltverträgliche Lösung für uns Biobauern zu erarbeiten.
XV. Ich bin nicht bereit irgend welche Kosten wegen meines Rekurses zu übernehmen, im Gegenteil, schliesslich habe ich von Anfang an Hand geboten zu vernünftigen Lösungen. Aber natürlich ohne Chemie!

 

 



Mit freundlichen Grüssen Urs Hans

 

 

 

 

Beilagen: Verfügung 31, Jan 00 mit entspr, Rekurs
Verfügung 26. Mai 00 mit entspr. Rekurs
Verfügung 2. Juni 00
Verfügung Freiburg 20. Juni mit entspr. Rekurs
Beilagen 1-4
Whatley-Studie

 

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Entscheid fifty : fifty

 

Demgemäss beschliesst das Verwaltungsgericht:


1 - Das Beschwerdeverfahren wird infolge Gegenstandlosigkeit der Beschwerde abgeschrieben.


2 Die Rekurskosten der Gesundheitsdirektion werden dem Beschwerdegegner auferlegt.


3 Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf


Fr. 500.--; die übrigen Kosten betragen:


60.-- Zustellungskosten,


Fr. 560.-- Total der Kosten


 

4 Die Gerichtskosten werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.


 

5 - Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Verwaltungsgerichtsbeschwerde heim Bundesgericht erhoben werden.


 

6 Mitteilung an:


a) die Parteien;


b) die Gesundheitsdirektion:


c) den Regierungsrat;


d) das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, 3003 Bern.


Im Namen des Verwaltungsgerichts


Der Abtei1nngspräsident:


VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ZÜRICH Der Gerichtssekretär i.. V.

Contact: Urs Hans



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